Allgemeine Geschäftsbedingungen Netzint
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzint GmbH, Ob der Eck. 4, 78148 Gütenbach (nachfolgend Netzint genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Netzint und dem Kunden. Netzint stellt dem Kunden Internetdienstleistungen und darauf basierende Online-Anwendungen zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die Allgemeinen Hinweise unter Ziff. A gelten, sofern sich aus den Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Sondervereinbarungen keine spezielleren Regelungen ergeben.
A. Allgemeine Hinweise
1.1.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) und den weiteren zwingenden gesetzlichen Regelungen.
1.2.
Netzint kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
1.3.
Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten
2.1.
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB insbesondere aus den Regelungen zu einzelnen Diensten in den Besonderen Bedingungen (B.) sowie den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. Sondervereinbarungen. Die Leistungsbeschreibungen sind unter www.netzint.de/index.php/leistungen abrufbar.
2.2.
Netzint kann den Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
2.3.
Gerät Netzint mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Netzint eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in Texform erfolgen.
2.4.
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Netzint im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
2.5.
Netzint ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Netzint ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
2.6.
Von Netzint zur Verfügung gestellte kostenlose Zusatzleistungen sind keine Vertragsbestandteile. Netzint kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Kunden.
3. Entgelte
3.1.
Die Preise sind Festpreise. Das Entgelt ist abhängig von der Wahl des Tarifs, welcher mit dem Kunden gesondert vereinbart wird. Sind mit dem Kunden nutzungsunabhängige Entgelte vereinbart, so hat Netzint das Recht, diese im Voraus einzuziehen. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden nach Erbringung der Leistung sofort fällig.
3.2.
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. insbesondere die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Netzint die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
3.3.
Netzint ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
3.4.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.
3.5.
Der erste Abrechnungsmonat beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, spätestens jedoch am ersten Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Netzint Internet-Anschlusses. Die darauffolgenden Abrechnungsmonate enden jeweils am letzten Tag des Kalendermonats.
3.6.
Netzint wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.
3.7.
Der Kunde ermächtigt Netzint, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Netzint eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
3.8.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet Netzint für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Netzint vorbehalten.
3.9.
Gegen Forderungen von Netzint kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3.10.
Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1.
Der Kunde erhält von Netzint - soweit nicht anders vereinbart - ein zeitlich auf die Vertragsdauer befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Netzint für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
4.2.
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3.
Die von Netzint erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4.
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Netzint nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5.
Soweit dem Kunden von Netzint ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Netzint zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Netzint bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1.
Netzint ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2.
Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
5.3.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Dies gilt vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit dem Kunden, insbesondere in den Besonderen Bedingungen.
5.4.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von Netzint mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.5.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Netzint insbesondere dann vor, wenn der Kunde
schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 6. geregelten Pflichten verstößt,
bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.
5.6.
Im Falle der von Netzint ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Netzint berechtigt, einen Betrag in Höhe von 45 EUR zzgl. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Netzint überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
5.7.
Der Kunde kann einen Vertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
5.8.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.9.
Bestellt der Kunde Zusatzleistungen zum Vertrag, so gilt - soweit nicht anders geregelt - für diese ebenfalls die vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Zusatzleistungen können gemäß den genannten Kündigungsregelungen auch einzeln unter Fortführung des Vertrages im Übrigen gekündigt werden.
6. Pflichten des Kunden und Verantwortlichkeit für selbstproduzierte Inhalte, Nutzung der Leistungen
6.1.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der Netzint in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung Rechte Dritter zu nutzen
6.2.
Der Kunde sichert zu, dass die Netzint mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Netzint jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Netzint binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und ggf. Telefax-Nummer des Kunden, ggf. seine Rechtsform und - bei Nutzung des Lastschriftverfahrens - seine Bankverbindung.
6.3.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Netzint berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
6.4.
Der Kunde verpflichtet sich, von Netzint zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Netzint nutzen, haftet der Kunde gegenüber Netzint auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
6.5.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.
6.6.
Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Gästebücher, Homepage etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von Netzint nicht verlangen.
7. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
7.1.
Mängel und Störungen sind Netzint unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis in Textform mitzuteilen.
7.2.
Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.3.
In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
7.4.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
7.5.
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a in jedem Fall unberührt.
8. Datenschutz
8.1.
Netzint weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
8.2.
Weiterhin weist Netzint den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es ggf. ergänzende Hinweise zum Datenschutz in einzelnen Besonderen Bedingungen zu bestimmten Leistungen geben kann.
9. Sonstiges
9.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses oder – im Falle gelieferter Hardware – an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Netzint GmbH, Ob der Eck 4, 78148 Gütenbach, Tel. +49 (0) 7723 8739750-0, info@netzint.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Netzint GmbH, Ob der Eck 4, 78148 Gütenbach, Tel. +49 (0) 7723 8739750-0, info@netzint.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
9.2
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
B. Besondere Bedingungen
Dieser Teil der Besonderen Bedingungen regelt alle Verträge zwischen Netzint und ihren Kunden, durch die der Kunde berechtigt wird, die Netzint Internet-Dienstleistungen zu nutzen.
1. Leistungsgegenstand, Vertragspflichten
1.1.
Die Einzelheiten der Leistung des Netzint Internet-Zugangs ergeben sich aus diesen Besonderen Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und ggf. gesonderten Vereinbarungen mit dem Kunden.
1.2.
Der Zugang über Festverbindungen ist nicht vorgesehen. Die vorgenannten Bestimmungen haben keine Gültigkeit, sofern bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.
1.3.
In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist Netzint berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
1.4.
Netzint ist berechtigt, den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups oder IRC-Kanäle abzuschalten, sofern deren Inhalte gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ansprüche des Kunden entstehen in solchen Fällen nicht.
1.5.
Wird ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich gewerblich genutzt, so ist Netzint berechtigt, diesen zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.
1.6.
Netzint ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite das Netzint-Portal einzustellen.
1.7.
Netzint behält sich vor, einzelne Produktbestandteile eines Tarifes durch äquivalente Produktbestandteile zu ersetzen.
2. Entgelte
2.1.
Im Verzugsfall ist Netzint berechtigt, den Internet-Zugang sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.
2.2.
Der Kunde zahlt alle durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er für bestimmte Kosten nicht verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung, das Passwort zu seinem jeweiligen persönlichen Konfigurationsmenü sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Netzint für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Netzint von allen durch die Nutzung seiner Zugangskennung entstehenden Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sofern er nicht den Nachweis führt, dass er für diese nicht verantwortlich ist.
3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung und Schadensersatz
3.1.
Der Vertrag über die Nutzung des Netzint Internet-Zugangs kommt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Netzint spätestens mit dem Zugang zum Internet zustande. Erfolgt die Freischaltung des Netzint Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
3.2.
Zusatzleistungen zum Netzint Internet-Zugang können - soweit nicht anderweitig geregelt - mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
3.3.
Sofern der Kunde Zusatzleistungen zum Netzint Internet-Zugang bestellt hat, führt die Beendigung des Vertrages über die Nutzung des Netzint Internet-Zugangs automatisch zur Beendigung der Zusatzleistungen.
4. Pflichten des Kunden
4.1.
Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen.
4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, Netzint die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgten Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von Netzint vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
4.3.
Netzint führt in unregelmäßigen Abständen eine automatische Aktualisierung der Firmware der von Netzint zur Verfügung gestellten Hardware durch. Die Updates dienen u.a. dazu, die Service-Qualität, sowie die optimale Funktionalität im Hinblick auf neue Services sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich mit der Durchführung dieser Updates einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass die Funktionalität der Hardware während der Dauer des Firmware-Updates kurzfristig eingeschränkt sein kann. Sollte kein Update gewünscht werden, kann diese Funktion seitens der Kunden schriftlich (Brief oder Email) abbestellt werden.
4.4.
Dem Kunden obliegt es weiterhin, für die Einrichtung und/oder Konfiguration der für den Internet-Zugang erforderliche Hardware und sonstigen Einrichtungen des Kunden Sorge zu tragen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung aufgrund von Umständen nicht nachkommt, die er zu vertreten hat, und dadurch die Leistungserbringung der Netzint vereitelt wird, ist Netzint berechtigt, für den erfolglosen Versuch der Leistungserbringung eine Clearinggebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5. Nutzung
5.1.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den Netzint Internet-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Netzint weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.
5.2.
Sofern im jeweiligen Tarif vorgesehen, stellt Netzint dem Kunden spezielle Software sowie Speicherplatz auf einem von Netzint bereitgestellten Server zur passwortgeschützten und verschlüsselten Speicherung eigener Dateien sowie zum Abruf dieser Dateien zur Verfügung. Das maximale Volumen entspricht dabei dem in der Preisliste des mit dem Kunden vereinbarten Tarifs ausgewiesenen Wert. Dem Kunden ist es untersagt, Dateien zu speichern oder speichern zu lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Sofern Netzint Kenntnis davon erlangt, dass der Kunde Dateien speichert, die gegen geltendes Recht verstoßen, ist Netzint berechtigt, die betreffenden Dateien ohne Vorankündigung vom Zugriff durch den Kunden auszuschließen.
5.3.
Soweit vertraglich nicht anderweitig geregelt, ist der Kunde zur Nutzung seiner Zugangskennung für eine Internet-Flat nur an dem beim Vertragsschluss zugehörigen Netzint Anschluss berechtigt. Eine nicht erlaubte Nutzung ist in diesem Zusammenhang insbesondere dann anzunehmen, wenn das übertragene Datenvolumen des Kunden das theoretische maximale Datenübertragungsvolumen übersteigt.
6. Sonstiges
6.1.
Netzint ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln.
6.2.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Netzint auf Dritte übertragen.
Stand 10/2019